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- Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Hansgrohe AG oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Hansgrohe AG nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Für sonstige Schäden gilt Folgendes:
a) Für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hansgrohe AG oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Hansgrohe AG nach den gesetzlichen Bestimmungen.
b) Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit der Hansgrohe AG, Hansgrohes gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung der Hansgrohe AG auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
c) Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere dafür, dass Informationen, Software, Dokumente oder andere Angaben, welche über eine ihrer Webseiten zugänglich sind, frei von Viren oder anderen schädlichen Komponenten sind.
d) Schadensersatzansprüche aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte des Käufers nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben unberührt.
- Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, sofern die Hansgrohe AG einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
- Der Anspruch des Käufers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen an Stelle des Schadensersatzanspruches statt der Leistung bleibt unberührt.
Hansgrohe AG, Stand 11 / 2007
Haftung auf Schadensersatz
- Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Hansgrohe AG oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Hansgrohe AG nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Für sonstige Schäden gilt Folgendes:
a) Für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hansgrohe AG oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Hansgrohe AG nach den gesetzlichen Bestimmungen. b) Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit der Hansgrohe AG, Hansgrohes gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung der Hansgrohe AG auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. c) Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere dafür, dass Informationen, Software, Dokumente oder andere Angaben, welche über eine ihrer Webseiten zugänglich sind, frei von Viren oder anderen schädlichen Komponenten sind. d) Schadensersatzansprüche aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte des Käufers nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben unberührt.
- Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, sofern die Hansgrohe AG einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
- Der Anspruch des Käufers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen an Stelle des Schadensersatzanspruches statt der Leistung bleibt unberührt.
Hansgrohe AG, Stand 11 / 2007
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